Reiseschutz für ausländische Gäste bis zu 5 Jahren

Versichern können sich Personen bis zum 75. Geburtstag sofern sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben und sich nur vorübergehend in der  Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der Europäischen Union oder der Schweiz sowie Lichtenstein aufhalten;  oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. 

Bei einer Versicherungsdauer ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG der Vertragspartner, bei einem Abschluss bis zu 5-Jahren die Advigon. 

Abschlussfrist

Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages kann jederzeit nach Einreise in die Bundesrepublik gestellt werden. Es gilt eine Wartezeit von 31 Tagen. Die allgemeine Wartezeit entfällt, wenn die Antragsstellung innerhalb von 31 Tagen nach Einreise erfolgt.

  • der Umfang des Versicherungsschutzes erfüllt die EU-Anforderung
  • gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
  • Wahlmöglichkeit zwischen den Tarifvarianten Profi und Basic
  • Reise-Haftpflicht- und –Unfallversicherung
  • bestehender Versicherungsschutz ist eine der Voraussetzungen für die Visumerteilung
  • Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
  • Erstattung der anteiligen Prämie bei vorzeitiger Rückreise
  • Selbstbehalt; 25,00 EUR je Versicherungsfall
  • Tagesprämien ab 1,70 EUR