Reisevermittler oder Reiseveranstalter?

Sie beabsichtigen, sich mit einem Reisebüro oder als Reiseveranstalter eine selbständige unternehmerische Existenz aufzubauen, oder sind heute bereits Unternehmer in dieser Branche? Im Rahmen der Gewerbefreiheit unterliegen diese Dienstleistungen keinen gewerblichen Berufszugangsvoraussetzungen. Dennoch hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher eine Reihe von Vorschriften erlassen, die Sie als Reiseveranstalter oder Reisevermittler zu beachten haben.

Entscheidend für die gesetzlichen Pflichten und die daraus resultierenden Haftungsrisiken ist die sorgfältige Unterscheidung zwischen Reisevermittler- und Reiseveranstaltertätigkeit.
 

Was ist ein Reiseveranstalter ?

  • Reiseveranstalter ist zunächst jeder, der eine Pauschalreise im Sinne des § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anbietet, d.h. mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Gesamtpaket unter eigenem Namen zu einem Gesamtpreis bündelt.
  • Zum Beispiel Beförderung und Unterkunft, Beförderung und Mietwagen, Beförderung und Verkaufsveranstaltung, Kreuzfahrten, Ferienwohnung und Reiseleitung.
     

Was ist ein Reisevermittler/Reisebüro ?

  • Der Reisevermittler ist ausschließlich vermittelnd tätig. Er verkauft Leistungen Dritter. Für die Vermittlung von Dienstleistungen zahlt der Erbringe dieser Leistungen Provision.
  • Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Reise (Reiseveranstalter) zustande.
  • Damit ein Reisebüro den Status eines Vermittlers beibehält, muss dieses dem Kunden durch verschiedene Vermittlungsverträge klar herausgestellt werden. Der Kunde darf nicht den Eindruck gewinnen, das Reisebüro erbringe Leistungen in eigener Verantwortung

Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter

Haftpflichtversicherungsschutz für Reiseveranstalter gegen Personen- Sach- und Vermögensschäden

Haftpflichtversicherung für Reisevermittler

Haftpflichtversicherungsschutz für Reisevermittler gegen Personen- Sach- und Vermögensschäden