Visum Plus für den ausländischen Gast für Aufenthalte bis zu 365 Tagen
Reiseversicherung für ausländische Gäste aus visapflichtigen Ländern
- Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen Visum
- die Anträge müssen innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland, den Ländern der Europäischen Union sowie der Schweiz und Liechtenstein gestellt werden und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 365 Tagen
- der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen
- der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug
- der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn
- die Versicherungen können bis zum 75. Geburtstag abgeschlossen werden
- Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich
- die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage
- steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw. Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen
- der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet