Denken Sie an den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, damit Sie die finanziellen Folgen einer stornierten Reise nicht auch noch tragen müssen. Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung erstattet Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten einer aus vertraglichen Grund stornierten Reise sowie die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherungsgründe sind u.a.
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sollte direkt bei der Buchung abgeschlossen werden. Der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Es gelten die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur.