Haftpflichtversicherung für Reisevermittler

1. Personen – und Sachschadendeckung für Vermittler

Als Inhaber eines Reisebüros haften Sie sowohl für selbst verursachte Schäden als auch für Schäden, die Ihre Mitarbeiter z.B. einem Kunden zufügen. Hierunter fallen in erster Linie Fälle aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Aber auch bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit, z.B. bei der Teilnahme an Messen oder bei Geschäftsreisen , können Sie und Ihre Mitarbeiter einer fremden Person einen Schaden zufügen oder eine fremde Sache beschädigen. Die Reisebürohaftpflicht ist daher ein wichtiger Bestandteil der unternehmerischen Absicherung.
 

Absicherung von verbundenen Reiseleistungen

Der Versicherungsschutz berücksichtigt die Änderungen durch die EU-Pauschalreiserichtlinie. Mitversichert ist in Rahmen der Tätigkeit als Reisevermittler die Inanspruchnahme als Reiseveranstalter anlässlich eines begangenen Formfehlers bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Für diese Fälle besteht Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unserer Versicherungsbedingungen für Reiseveranstalter.

 Einige Schadenbeispiele

  • Verkehrssicherungspflicht
    Im Winter wird der Bürgersteig vor dem Reisebüro nicht gestreut. Ein Fussgänger kommt aufgrund der Glätte zu Fall und bricht sich den Arm
  • Mietsachschäden
    Sie sind auf einer Messe vertreten und feiern mit Geschäftspartnern in einem Hotel. Dabei werden durch ausgeschütteten Rotwein der festverlegte Teppich und die Tapete verschmutzt und müssen gereinigt bzw. erneuert werden.
  • Abhandenkommen von Sachen
    Aus einem den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten, aber defekten Kleiderspind verschwindet eine hinterlegte Tasche. Der Mitarbeiter macht gegen Sie Schadenersatzansprüche geltend.
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel
    Sie betreiben Ihr Reisebüro in gemieteten Räumlichkeiten und haben für die Eingangstür Ihres Reisebüros einen Hauptschlüssel einer zentralen Schließanlage, welcher Ihnen abhandenkommt.
     

Der Versicherungsschutz

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Tätigkeiten, Rechtsverhältnissen und Eigenschaften eines typischen Reisebürounternehmens gegen Personen- und Sachschäden.
  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller Betriebsangehörigen für Schäden, die sie bei den betrieblichen Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer verursachen.
  • Versichert sind Schäden anlässlich von Dienstreisen und der Teilnahme an Ausstellungen und Messen weltweit.
     

Deckungserweiterungen

Unsere Versicherungsbedingungen enthalten neben den üblichen Versicherungsstandarts besondere Deckungserweiterungen wie z.B.

  • Tätigkeitsschäden
  • Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten Räumen und Gebäuden durch Brand, Explosion und Leitungswasser
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel
  • Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher

 

2. Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler

Sie haben bei Ihrer Tätigkeit viele Bestimmungen zu berücksichtigen, zahllose Reisedaten zu verarbeiten und diverse Fristen einzuhalten. Sie und Ihre Mitarbeiter haften verschuldensabhängig für den Erfolg der Vermittlertätigkeit.
Als Reisevermittler nehmen Sie eine Mittelstellung zwischen Reiseteilnehmer und Reiseveranstalter ein.
Der mit dem Kunden geschlossene Vermittlungsvertrag wird rechtlich als Werkvertrag qualifiziert und hat für Sie als Reisevermittler eine Fülle von Informations- Beratungs- und Sorgfaltspflichten zur Folge wie z.B.

  • Hinweise zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
  • Hinweise zu Reisekranken- und Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
  • Erteilen von Auskünften zu Reiseleistungen
  • Weiterleitung von Zahlungen an den Reiseveranstalter
  • Weitergabe von Reiseunterlagen an den Reiseteilnehmer
  • Auskünfte zu Pass-, Einreise und Visabestimmungen oder Devisenvorschriften
  • Falsche Tarifanwendung

Absicherung von verbundenen Reiseleistungen

Der Versicherungsschutz berücksichtigt die Änderungen durch die EU-Pauschalreiserichtlinie. Mitversichert ist in Rahmen der Tätigkeit als Reisevermittler die Inanspruchnahme als Reiseveranstalter anlässlich eines begangenen Formfehlers bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Für diese Fälle besteht Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang unserer Versicherungsbedingungen für Reiseveranstalter.

Einige Schadenbeispiele

  • Ein Reisebüro vermittelt eine Kreuzfahrt für 6.000,- EUR. Der Kunde wünscht zusätzlich eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die durch einen Fehler des Reisebüromitarbeiters nicht abgeschlossen wurde.
  • Durch ein versehen wird dem Kunden eine falsche Abflugzeit mitgeteilt. Der Kunde kann deshalb einen wichtigen Geschäftstermin nicht wahrnehmen.
  • Der Kunde wird für seien Flug nach Taiwan nicht auf das notwendige Visum hingewiesen.

Der Versicherungsschutz wird für den Fall gewährt, dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei der Ausübung seiner Vermittlertätigkeit begangenen Verstoßes von einem Kunden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
Versichert sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Informations-, Beratungs- und Sorgfaltspflichten